Wissenswertes über die freiwillige Grundstücksauktion

Peter Zimmermann Immobilien – Auktionshaus wurde 1990 von Herrn Zimmermann in Hamburg gegründet. Die Durchgeführung erfolgt nach den Vorschriften der Gewerbe – u. Versteigerverordung Auktionen von fremden Grundstücken und fremden grundstücksgleichen Rechten. Peter Zimmermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Grundstücks – Auktionator gemäß § 34 b Abs. 5 Gewerbeordnung. Versteigert werden Immobilien aller Art im Auftrag privater, kommerzieller und öffentlicher Eigentümer.

Deshalb können wir unseren Kunden ein umfangreiches Service Angebot bieten. Die Besichtigung sowie unsere Beratung im Vorfeld der Einlieferung sind für Sie kostenfrei, auch wenn es im Anschuss zu keiner Einlieferung in die Auktion kommen sollte.


Versteigerungen von:

  • Eigentumswohnungen
  • Unbebaute Grundstücke
  • Einfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser
  • Grundstücksgleiche Rechte
  • Erbbaurechte und Teileigentum
  • Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Versteigerung bei drohender Insolvenz
  • Erbengemeinschaften
  • Nachlassverwalter
  • Insolvenzverwalter
  • Banken, Sparkassen, Fonds und private Gesellschaften

1. Sämtliche zur Auktion eingegebenen Objekte werden sorgfältig geprüft:

Begutachtung und Bewertung der Immobilie für die Auktion, durch Herrn Zimmermann öffentlich bestellter und vereidigter Grundstücks – Auktionator.

Gründliche Recherchen über das Objekt bei Grundbuchämtern und anderen Behörden. Festlegung eines marktgerechten Auktionslimit (Einbringungs-Preis) zwischen Verkäufer und Auktionator.

Dokumentation jedes Objektes in angemessener Weise durch Kurzkatalog und Versendung. Breite Publizität durch das Internet und regionale Anzeigenwerbung.

2. Die Kunden des Auktionators können davon ausgehen, dass sie eine sogfältige recherchierte und vorgeprüfte Immobilien ersteigern. Ausgehend von dem Auktionslimit wird sich der Preis auf einem Marktgerechten Niveau in der Auktion einpendeln.

3. Um die beschriebenen Dienstleistungen zu gewährleisten, erhält das Auktionshaus – bei erfolgreicher Versteigerung – neben der Käuferprovision ein erfolgsabhängig gestaffeltes Honorar vom Verkäufer. Dieses Honorar wird individuell abhängig von Art und Wert der eingelieferten Immobilie vereinbart.

4.  Gegenüber der herkömmlichen Verwertungsmöglichkeit für Grundbesitz bietet die Private und freiwillige Immobilienauktion eine Reihe von gravierenden Vorteilen, die wir Ihnen hier kurz aufzeigen wollen:

Finden Sie nicht auch, dass der Meistbietende den Zuschlag erhalten sollte?

Eine wertvolle Antiquität wird meist in einem Auktionshaus versteigert, warum nicht auch Ihre Immobilie?

Statt langem Hin und Her sitzen am Auktionstag alle Interessenten in einem Raum; mit dem Zuschlag durch den amtlich bestellten Auktionator ist die Immobilie rechtskräftig verkauft.

Wir setzen für die Immobilie als Mindestgebot (Auktionslimit) einen realistischen, steigerungsfähigen Kaufpreis fest. So bleibt Ihnen das zeitraubende und teure Spiel erspart, dass von verschiedenen Seiten oft andere und überhöhte Preise versprochen werden, die dann anschliessend in mühsamen Verhandlungen wieder auf den wahren Marktwert gebracht werden müssen, Die Veräusserung im Versteigerungswege bietet Ihnen eine objektive Art der Wertermittlung und der Veräusserung. So bekommen Sie für Ihre Immobilie den bestmöglichen Preis.


AUKTIONSABLAUF

und wichtige Hinweise


Die Auktionen sind öffentlich, der Zutritt ist ohne Einschränkungen gewährleistet, das Hausrecht liegt ausschließlich bei dem Auktionator.

Die Objekte werden der Reihe nach aufgerufen. Es werden zunächst die objektspezifischen Daten verlesen (ausgelobt). Dann werden die jeweils abgedruckten Mindestgebote aufgerufen und um Abgabe höherer Gebote (per Handzeichen), im Rahmen der von uns festgelegten Steigerungsraten gebeten. Der Meistbietende erhält mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag.

Durch Zuschlag des amtlich bestellten Auktionators in Verbindung mit der notariellen Beurkundung gemäß § 156 BGB i.V.m. § 311 b BGB kommt der Kaufvertrag zustande. Der Vertrag wird in der Auktion vom Ersteher, dem Auktionator und dem Notar unterschrieben.

Aufgrund einer am 14. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetzesänderung (§ 20 Grunderwerbsteuergesetz) sind die Notare verpflichet, bei der Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die steuerliche Identifikationsnummer gemäß § 139 b oder die Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139 c der Abgabenordnung des Veräußerers und des Erstehers anzugeben.


Die vom Ersteher an den Auktionator zu zahlende Courtage beträgt bei Zuschlagspreisen

bis zu einem Meistgebot von 19.999,– € 17,85 %
bei einem Meistgebot von 20.000,– € bis 49.999,– € 11,90 %
bei einem Meistgebot von 50.000,– € bis 99.999,– €  9,52 %
bei einem Meistgebot ab 100.000,– €  7,14 %

jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Courtage ist mit Zuschlag fällig und zahlbar.


Der Ersteher hat eine Bietungssicherheit in Höhe von 10% des Zuschlagspreises, mindestens jedoch 2.000,– EURO in der Auktion in bar oder als Verrechnungsscheck (dessen Einlösung am nächsten Werktage gewährleistet sein muss) zu hinterlegen. Der Restkaufpreis ist 4 Wochen nach Zuschlag zu hinterlegen. Käufer die keinen deutschen Firmen- bzw. Wohnsitz haben, müssen Bietungssicherheiten in doppelter Höhe leisten. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auktionators.

Es wird dem potentiellen Bieter empfohlen, sich vor der Auktion mit dem Auktionator im Hinblick auf eine Befreiung von der Bietungssicherheit und einer verlängerten Kaufpreisbelegungsfrist in Verbindung zu setzen. Der Auktionator ist in die Lage versetzt, entsprechende Vereinbarungen mit den Bietern vor der Auktion schriftlich zu treffen.

Im Übrigen gelten die Versteigerungsbedingungen des Auktionators in der jeweils neuesten in der Auktion vorliegenden Fassung.

Alle Wege führen zum Meistgebot in der Auktion.
Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten.
Wir beraten Sie gern, denn auch Ihre Immobilie verdient den höchsten Preis!

Peter Zimmermann

Immobilien – Auktionshaus
Öffentlich bestellter und vereidigter
Grundstücks – Auktionator

               Siegel PZ -2